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Allgemeine Geschäftsbedingung

für die Stellung von Stadtführern in Berlin und Potsdam

  1. F. Walter Werdermann - Stadtführungen in Berlin
    & Potsdam stellt mit der Sorgfalt eines ordent-
    lichen Kaufmanns Stadtführer an Einzelgäste und
    Gruppen zur Verfügung. Alle Vertragsbeziehungen
    regeln sich zwischen den beiden Parteien aus-
    schließlich gemäß den nachfolgenden Be-
    dingungen.
  2. Bei Stadtführungen die zu Fuß oder mit dem
    Fahrrad vorgenommen werden, beträgt die maxi-
    male Teilnehmernehmerzahl 25 Personen und
    die Mindestteilnehmerzahl zwei Personen. Für
    Führungen die im auftraggeberseitig zur Ver-
    fügung gestellten Bus durchgeführt werden,
    beträgt die maximale Teilnehmerzahl 50 Per-
    sonen (ein Bus). Das gleiche gilt auch dann,
    wenn wir die Transportleistung vermittelt
    haben.
  3. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars
    beginnt mit dem Eintreffen der zu führenden
    Personen, spätestens jedoch zum vereinbarten
    Zeitpunkt des Führungsbeginns.
  4. Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von
    60 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des
    Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf
    der Wartezeit wird diese nicht durchgeführte
    Führung wie eine tatsächlich durchgeführte
    Führung abgerechnet.
  5. Beim verspäteten Eintreffen der zu führenden
    Gruppe wird in Absprache mit dem Besteller oder
    seinem Vertreter die Führung entsprechend
    verkürzt. Wünscht die zu führende Gruppe eine
    Beibehaltung der Zeitdauer und der Stadtführer
    kann dies zeitlich möglich machen, erhöht sich
    das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus
    der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der
    Führung zusammensetzt.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, wird das Honorar
    im unmittelbaren Anschluss an die Führung vom
    Besteller oder seinem Vertreter direkt und bar
    gegen Aushändigung einer Quittung ausbezahlt.
  7. Die Stadtführung beginnen und endet, wenn nicht
    anderes vereinbart, für Berlin am: Busparkplatz
    "Hardenbergplatz" (City West) oder Busparkplatz
    "Nikolaiviertel" (City Ost). Die Führung in Potsdam
    beginnt am Busparkplatz "Bassinplatz". Wünscht
    der Besteller, dass die Tour an einem anderen
    Punkt beginnt und/ oder endet, so werden je EUR
    15,00 zusätzlich für den Mehraufwand berechnet.
  8. Wenn nichts anderes vereinbart wurde bzw. wenn
    das Programm nichts anderes vorsieht, beträgt
    das Regelhonorare für eine Stadtführung/ Reise-
    leitung pro Stunde (60 Minuten) EUR 41,65 inkl.
    19 % MwSt.

    Die Berechnung für jede weitere angefangene
    Stunde gilt, wenn die angefangene Stunde un-
    mittelbar an die vorausgegangene anschließt
    und diese um mehr als 15 Minuten überschreitet.

    Wird eine Führung in einer anderen als der
    deutschen Sprache durchgeführt, erhöht sich
    das Nettohonorar um 25 %.
  • Rabatte durch Rabattaktionen werden nur dann
    gewährt, wenn schon bei der Bestellung vom
    Besteller darauf hingewiesen wird, dass er den
    Rabatt in Anspruch nehmen möchte.

    Die Durchführung eines Auftrages kann von der
    Zahlung eines angemessenen Vorschusses
    abhängig gemacht werden.
  1. Der Besteller einer Stadtführung, die mit dem
    Bus durchgeführt wird, nimmt zur Kenntnis, dass
    unter Umständen die Fahrtroute geändert werden
    muss, oder bestimmte Ziele nicht angefahren
    werden können, da diese Örtlichkeiten wegen
    Straßenfesten, Demonstrationen oder andere
    Ereignissen ganz oder teilweise gesperrt sind.

    Für Besuche im Deutschen Bundestag, im Deut-
    schen Bundesrat und in den Landesvertretungen
    gelten besondere Bedingungen. Über diese
    informieren wir gern gesondert auf Anfrage.
  2. Stadtführungen für die Bustouristik können nur in
    Bussen mit funktionierenden Mikrofon und einem
    Reiseleiter-Sitzplatz durchgeführt werden. Andern-
    falls ist der Stadtführer berechtigt, den Auftrag
    abzulehnen. Als Kostenersatz für den Stadtführer
    wird ein Betrag in Höhe des vereinbarten Honorars
    fällig.
  3. Anfallende Eintrittsgelder oder Parkplatzgebühren
    sind von der Gruppe selbst bar zu bezahlen, es sei
    denn, dass etwas anderes vereinbart wurde oder
    das vereinbarte Programm etwas anderes vorsieht.

    Wird eine Parkanlage der Stiftung Preußische
    Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg besucht,
    bitten wir für die Erhaltung der Parkanlagen um die
    Entrichtung eines freiwilligen Parkeintritts.
  4. Die Nennung eines konkreten Stadtführers in der
    Auftragsbestätigung ist nicht verbindlich. F. Walter
    Werdermann - Stadtführungen in Berlin & Potsdam
    behält sich vor, jederzeit einen anderen Stadtführer
    beauftragen zu dürfen. Die Höhe des Honorars
    bleibt davon unberührt.
  5. F. Walter Werdermann - Stadtführungen in Berlin &
    Potsdam haftet auf Schadenersatz, gleich aus
    welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der
    gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vor-
    sätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln oder
    eines seiner Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht
    selbst Leistungsträger sind.

    Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jeg-
    liche Haftung von F. Walter Werdermann - Stadt-
    führungen in Berlin & Potsdam ausgeschlossen.
  6. Alle Leistungen müssen schriftlich vereinbart
    werden, damit sie zur Durchführung kommen. Zu
    bezahlen sind alle bestellten und schriftlich
    bestätigen Leistungspunkte. Mündliche Neben-
    abreden sind ungültig.
  7. Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese
    Bedingungen mit der Auftragserteilung an.


    Stand: 1. August 2007




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