Allgemeine Geschäftsbedingung
für die Stellung von Stadtführern in Berlin und Potsdam
- F. Walter Werdermann - Stadtführungen in Berlin
& Potsdam stellt mit der Sorgfalt eines ordent-
lichen Kaufmanns Stadtführer an Einzelgäste und
Gruppen zur Verfügung. Alle Vertragsbeziehungen
regeln sich zwischen den beiden Parteien aus-
schließlich gemäß den nachfolgenden Be-
dingungen.
- Bei Stadtführungen die zu Fuß oder mit dem
Fahrrad vorgenommen werden, beträgt die maxi-
male Teilnehmernehmerzahl 25 Personen und
die Mindestteilnehmerzahl zwei Personen. Für
Führungen die im auftraggeberseitig zur Ver-
fügung gestellten Bus durchgeführt werden,
beträgt die maximale Teilnehmerzahl 50 Per-
sonen (ein Bus). Das gleiche gilt auch dann,
wenn wir die Transportleistung vermittelt
haben.
- Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars
beginnt mit dem Eintreffen der zu führenden
Personen, spätestens jedoch zum vereinbarten
Zeitpunkt des Führungsbeginns.
- Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von
60 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des
Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf
der Wartezeit wird diese nicht durchgeführte
Führung wie eine tatsächlich durchgeführte
Führung abgerechnet.
- Beim verspäteten Eintreffen der zu führenden
Gruppe wird in Absprache mit dem Besteller oder
seinem Vertreter die Führung entsprechend
verkürzt. Wünscht die zu führende Gruppe eine
Beibehaltung der Zeitdauer und der Stadtführer
kann dies zeitlich möglich machen, erhöht sich
das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus
der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der
Führung zusammensetzt.
- Soweit nicht anders vereinbart, wird das Honorar
im unmittelbaren Anschluss an die Führung vom
Besteller oder seinem Vertreter direkt und bar
gegen Aushändigung einer Quittung ausbezahlt.
- Die Stadtführung beginnen und endet, wenn nicht
anderes vereinbart, für Berlin am: Busparkplatz
"Hardenbergplatz" (City West) oder Busparkplatz
"Nikolaiviertel" (City Ost). Die Führung in Potsdam
beginnt am Busparkplatz "Bassinplatz". Wünscht
der Besteller, dass die Tour an einem anderen
Punkt beginnt und/ oder endet, so werden je EUR
15,00 zusätzlich für den Mehraufwand berechnet.
- Wenn nichts anderes vereinbart wurde bzw. wenn
das Programm nichts anderes vorsieht, beträgt
das Regelhonorare für eine Stadtführung/ Reise-
leitung pro Stunde (60 Minuten) EUR 41,65 inkl.
19 % MwSt.
Die Berechnung für jede weitere angefangene
Stunde gilt, wenn die angefangene Stunde un-
mittelbar an die vorausgegangene anschließt
und diese um mehr als 15 Minuten überschreitet.
Wird eine Führung in einer anderen als der
deutschen Sprache durchgeführt, erhöht sich
das Nettohonorar um 25 %.
- Rabatte durch Rabattaktionen werden nur dann
gewährt, wenn schon bei der Bestellung vom
Besteller darauf hingewiesen wird, dass er den
Rabatt in Anspruch nehmen möchte.
Die Durchführung eines Auftrages kann von der
Zahlung eines angemessenen Vorschusses
abhängig gemacht werden.
- Der Besteller einer Stadtführung, die mit dem
Bus durchgeführt wird, nimmt zur Kenntnis, dass
unter Umständen die Fahrtroute geändert werden
muss, oder bestimmte Ziele nicht angefahren
werden können, da diese Örtlichkeiten wegen
Straßenfesten, Demonstrationen oder andere
Ereignissen ganz oder teilweise gesperrt sind.
Für Besuche im Deutschen Bundestag, im Deut-
schen Bundesrat und in den Landesvertretungen
gelten besondere Bedingungen. Über diese
informieren wir gern gesondert auf Anfrage.
- Stadtführungen für die Bustouristik können nur in
Bussen mit funktionierenden Mikrofon und einem
Reiseleiter-Sitzplatz durchgeführt werden. Andern-
falls ist der Stadtführer berechtigt, den Auftrag
abzulehnen. Als Kostenersatz für den Stadtführer
wird ein Betrag in Höhe des vereinbarten Honorars
fällig.
- Anfallende Eintrittsgelder oder Parkplatzgebühren
sind von der Gruppe selbst bar zu bezahlen, es sei
denn, dass etwas anderes vereinbart wurde oder
das vereinbarte Programm etwas anderes vorsieht.
Wird eine Parkanlage der Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg besucht,
bitten wir für die Erhaltung der Parkanlagen um die
Entrichtung eines freiwilligen Parkeintritts.
- Die Nennung eines konkreten Stadtführers in der
Auftragsbestätigung ist nicht verbindlich. F. Walter
Werdermann - Stadtführungen in Berlin & Potsdam
behält sich vor, jederzeit einen anderen Stadtführer
beauftragen zu dürfen. Die Höhe des Honorars
bleibt davon unberührt.
- F. Walter Werdermann - Stadtführungen in Berlin &
Potsdam haftet auf Schadenersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vor-
sätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln oder
eines seiner Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht
selbst Leistungsträger sind.
Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jeg-
liche Haftung von F. Walter Werdermann - Stadt-
führungen in Berlin & Potsdam ausgeschlossen.
- Alle Leistungen müssen schriftlich vereinbart
werden, damit sie zur Durchführung kommen. Zu
bezahlen sind alle bestellten und schriftlich
bestätigen Leistungspunkte. Mündliche Neben-
abreden sind ungültig.
- Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese
Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
Stand: 1. August 2007